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Wenn ähnlich nicht gleich ist

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Weshalb billige Nachahmerprodukte  für Biotech-Medikamente  es so schwer haben

Bereits läuft auch für Bio-Arzneien der jüngsten Generation vereinzelt  der Patentschutz  ab, Nachahmer-Präparate drängen auf den Markt. Doch ist es praktisch unmöglich, von einem biotechnisch produzierten  Medikament eine exakte Kopie herzustellen. Damit erhebt sich unter anderem auch die Frage nach der Sicherheit  der Konkurrenzprodukte. „Uns ist einfach wichtig,  gute Qualität zu günstigen Preisen zu erhalten“, bringt Reto Guetg es auf den Punkt. Und die müsse auch für die noch exklusiven biotechnisch hergestellten Medikamente gelten. Mit „uns“ meint Guetg die santésuisse, den Dachverband  der Schweizer Krankenversicherer,  deren Standpunkt er vergangene  Woche auf dem Podium des Fachseminars „Biosimilars und Patientensicherheit“ verteidigte.  Der im Hauptamt frei praktizierende Vertrauensarzt  der santésuisse begrüsst es daher, wenn  die teuren Bio-Pharmaka nach Ablauf des Patentschutzes  ebenso unter Konkurrenzdruck von Nachahmerprodukten  geraten  wie die Chemotherapeutika.

Obs solche Nachahmerprodukte, nämlich exakte Kopien von Bio-Pharmaka oder Biologicals prinzipiell überhaupt geben kann, wie es um die Sicherheit von Medikamenten auf solcher Basis bestellt ist und wie die Zulassungsbehörden mit ihnen umgehen sollen, diese Fragen zogen sich wie ein roter Faden durch die von der Swiss Biotech Association und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie mitfinanzierte  Veranstaltung in Bern.

DER PROZESS IST DAS PRODUKT. Eine sehr entschiedene Antwort  zur ersten Frage vertritt  Florian M. Wurm. Für den Biotechnologie-Professor an der EPFL und vormaligen Forschungsgruppenleiter  bei Genentech ist klar: Es ist der Prozess, der das Produkt ausmacht. Denn die biologischen Mechanismen, die in Bakterien,  Hefe- oder Säugetierzell-Kolonien im Bio-Reaktor wirken, bis dann das erwünschte  Produkt geerntet werden kann, „sind weder  gut bekannt, noch im eigentlichen Sinn definierbar“. Bei jedem Herstellungsschritt gelte das „Unsicherheitsprinzip der Biologie“.

Um Pannen wenn immer möglich zu vermeiden,  entwickeln  die Biotechniker ein pingelig genaues „Kochbuch“, in dem jedes Detail einer Biosynthese sowie die begleitenden Analysen zur Qualitätskontrolle festgehalten sind. Die „Camions voll Datenmaterial“,  die daraus resultieren und den Zulassungsbehörden zugestellt  werden  müssen, bleiben jedoch laut Wurm  geistiges Eigentum des Herstellers, auf das potentielle Konkurrenten  keinen Zugriff haben. Daher werden  Nachahmer niemals das selbe, sondern höchstens ein ähnliches Molekül auf den Markt bringen können.

EU ALS VORREITER. Was zur Frage zurück führt, wie denn bei all der Ungleichheit von Original und „Kopie“ Sicherheit und Effektivität von Biosimilars beurteilt werden  können. Weltweit  als einziges Amt hat die EMEA, die Europäische Arzneimittelagentur ,  den Stier bereits bei den Hörnern gepackt und den Umgang mit Biosimilars geregelt. Dies im Gegensatz zu den USA, wo die FDA noch mauert und so den Konkurrenten der forschenden Pharmafirmen den Markt versperrt.

Martina Weise vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hat den Seminarteilnehmern die seit in der EU 2004 geltenden Richtlinien vorgestellt. Im Zentrum steht dabei die Vergleichbarkeit des Biosimilar-Produktes mit dem Originalpräparat. Diese Vergleichbarkeit  punkto Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit muss in Vergleichsstudien belegt werden, wobei das als Referenz dienende Originalpräparat in der EU zugelassen  sein muss. Auf klinische Studien kann verzichtet werden unter der Bedingung, dass bereits entsprechende  Erfahrungen mit der Substanzklasse gemacht worden sind. Hingegen wird zusammen mit dem Zulassungsantrag ein Pharmakovigilanz-Plan eingefordert, der im Detail festhält, wie sich das Similar-Präparat verhält,  ob und wie häufig  unerwünschte Nebenwirkungen auftreten und wie ihnen begegnet werden kann.

HOHE HUERDEN. Alles in allem hohe Hürden, die ein Biosimilar-Heilmittel zu nehmen hat, um die Zulassung in der EU zu erlangen. Trotzdem haben es vier  Präparate bereits geschafft (darunter als erstes das Wachstumshormon Omnitrope von Sandoz). Inzwischen regt sich auch in der Schweiz  etwas.  Zwar  verbietet  die Verordnung des Schweizerischen  Heilmittelinstituts Swissmedic  eine vereinfachte Zulassung (analog zu Generika) für Arzneimittel, die mit  rekombinanten Technologien hergestellt werden,  erlaubt aber  „in begründeten Fällen“ Ausnahmen. Diese werden, wie  den Ausführungen von Beat Schmid zu entnehmen ist, von der Swissmedic analog zu den Leitlinien der EMEA gewährt. Drei Gesuche für die Zulassung eines Biosimilars wurden der swissmedic laut Schmid bis jetzt unterbreitet. Eine baz-Umfrage unter den Schweizer  Generika-Herstellern hat erbracht, dass es sich bei den Gesuchstellern um Sandoz, Mepha und Teva handelt.

SO SICHER WIE ORIGINALE. Damit werden auch in der Schweiz bald billigere Konkurrenzprodukte  zu den etablierten Bio-Pharmaka zur Verfügung stehen. Wie viele das sein werden und um wie viel günstiger sie Krankenkassen und Patienten zu stehe kommen werden, ist angesichts der auch für Nachahmer hohen Produktionskosten und komplizierten Zulassungsverfahren noch nicht abzusehen. Nur eines ist ziemlich sicher und wurde auch  während der Podiumsdiskussion bestätigt: Die Sicherheit der Patienten wird darob kaum tangiert werden.  Eher im Gegenteil: Da die Biosimilars sich auf den mit den Originalpräparaten  gewonnenen Erfahrungsschatz abstützen können,  sind unerwünschte  Zwischenfälle eher  seltener zu erwarten als zum Zeitpunkt  der Ersteinführung der Originalsubstanzen. Denn damals wusste man noch kaum etwas von den problematischen Seiten der neuen Medikamentengeneration.

Box: Biosimilars – nicht gleich, sondern bloss ähnlich

Biopharmaka oder Biologics werden die High-Tech-Medikamente der neuesten Generation genannt, die in Bio-Reaktoren gleichsam gebraut werden. Dabei handelt es sich meist um kompliziert gebaute Eiweiss-Moleküle.  Entsprechend  hoch sind die Anforderungen an Herstellungs- und Reinigungsprozesse. Die geringste Abweichung  vom Prozedere genügt, um das Wundermolekül seiner Wirkung zu berauben. Dies stellt vor allem all jene Pharma-Hersteller vor Probleme, die nach Ablauf des Patentschutzes der Originale gerne  Nachahmerprodukte  auf den Markt bringen möchten. Denn wegen ihrer komplizierten Struktur lassen sich die kostbaren Eiweisse selten exakt nachbauen. Daher spricht man bei den Nachahmermolekülen auch nicht von (gleich gearteten) Biogenerika,  sondern von (ähnlich gebauten) Biosimilars.